Barrierefreies und barrierereduziertes Bad von Herms GmbH
Ihre Anforderungen stehen im Mittelpunkt
Sie möchten sich in Ihrem Bad rundum wohlfühlen? Nicht nur heute, sondern auch morgen? Dann sollten Sie Ihr neues oder modernisiertes Bad von vornherein barrierefrei planen. So schaffen Sie die Voraussetzungen, um möglichst lange selbstständig und ohne die Hilfe anderer in Ihrem Zuhause zu wohnen. Gleichzeitig genießen Sie vom ersten Tag an ein spürbares Plus an Komfort.

Barrierefrei ist immer individuell
Bei der Planung Ihres barrierefreien Bads stellen wir Ihre Wünsche und Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Geht es Ihnen einfach darum, die Nutzung Ihres Bads im Alter einfacher zu gestalten? Soll Ihr Bad auch mit einem Rollstuhl nutzbar sein? Haben Sie oder Ihre Angehörigen aktuell schon Einschränkungen, die eine individuelle Anpassung des Bads notwendig machen? Welche Anforderungen Sie auch haben, wir entwickeln für Sie Ihre maßgeschneiderte Badlösung.
Mehr Badkomfort – heute und in Zukunft
Hinter einem barrierefreien Bad steht immer ein Gesamtkonzept, das alle Bereiche abdeckt. Dazu gehören z. B. ausreichend große Bewegungsflächen, ein Waschtisch, den man auch bequem im Sitzen nutzen kann, ein WC mit verlängerter Sitzfläche und erhöhter Sitzposition oder eine bodenebene Dusche. Einen Dusch-Klappsitz oder zusätzliche Handgriffe können wir bereits bei der Badplanung vorsehen und später bei Bedarf nachrüsten.
Sprechen Sie mit uns und lassen Sie sich ganz persönlich beraten. Herms GmbH ist Ihr Partner fürs Bad in Halle.
Nutzen Sie staatliche Förderungen für Ihre Badsanierung
Wenn Sie Ihr barrierefreies oder barrierereduziertes Bad planen, können Sie verschiedene Fördermittelvon KfW, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Vorhaben und können gemeinsam eine für Sie maßgeschneiderte Lösung finden.
Wir beraten Sie individuell
Die Fördermöglichkeiten für eine Badsanierung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Als Handwerksbetrieb aus Halle (Saale) wissen wir, welche Möglichkeiten für eine Förderung Sie in unserem Bundesland haben. Daher helfen wir Ihnen nicht nur bei der Beantragung einer Förderung durch KfW, Kranken- und Pflegekasse, sondern auch bei den länderspezifischen Förderprogrammen.
Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von 10–12,5 % (maximal 5.000–6.250 €) beantragen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie Herms GmbH durchgeführt werden.
Hinter einem barrierefreien Bad steht immer ein Gesamtkonzept, das alle Bereiche abdeckt. Dazu gehören z. B. ausreichend große Bewegungsflächen, ein Waschtisch, den man auch bequem im Sitzen nutzen kann, ein WC mit verlängerter Sitzfläche und erhöhter Sitzposition oder eine bodenebene Dusche. Ein Dusch-Klappsitz oder zusätzliche Handgriffe können wir bereits bei der Badplanung vorsehen und später bei Bedarf nachrüsten.
Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad:
1,80 m x 2,20 m
Bewegungsfreiheit:
Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
Türen:
nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
Dusche:
bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
Bodenbelag:
rutschfest oder rutschhemmend
Badewanne:
max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.
WC
Waschbecken:
min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
WC:
Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar
Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.
Wir beraten Sie gerne zu einer Sanierung und helfen Ihnen, Fördermittel zu beantragen. Vereinbaren Sie einfach einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin – wir freuen uns auf Sie!
Nutzen Sie die staatlichen Förderungen für Ihr Bad.
Mit der Zielsetzung, Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren, fördert der Staat Umbaumaßnahmen in Form einer Kredit oder Zuschussvariante.
Hausbesitzer, die Ihr Bad oder Teilbereiche barrierefrei umbauen, können mit dem KfW-Kredit bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW.
Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen. Finanziert werden bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit).
Typische Ausstattungsmerkmale des Barriere reduzierten Bades:

- schwellenlose Türen die nach außen öffnen
- oder Schiebetüren mit ausreichender Einstiegsbreite
- rutschhemmende Fliesen
- Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar
- Halte-, Stütz- und Klappgriffe, benutzerfreundliche Bedienhebel an den Armaturen
- Behindertengerechte Dusche: schwellenlos mit Duschhocker oder Klappsitz
- Kontrastreiche Gestaltung in material und Farbe bei nachlassender Sehkraft
Nutzen Sie die Möglichkeit der Förderung über die Pflegekasse.
Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Förderung/Zuschuss über die Pflegekasse möglich.
- ca. 4000 € Förderung
- nicht genau definierte Einstiegshöhe (von Kasse zu Kasse unterschiedlich). Die sicherste Variante ist der ebenerdige Duschbereich
- Beschränkung der Sanierung auf Badewannen/Duschbereich im Einzelfall möglich
Wir verbauen in jeder Geschosshöhe eine ebenerdige Dusche.
Mithilfe eines speziellen Pumpsystem ist es uns möglich in nahezu jedem Geschoss und dazugehörigem Fußbodenaufbau einen ebenerdigen Duschbereich herzustellen. Mit unseren Fliesenlegern werden immer top Ergebnisse erzielt. In Verbindungen mit falt- und klappbaren Duschabtrennung im Echt- und Kunstglasbereich können alle baulichen Situation abgedeckt werden.
Förderung für den barrierefreien Badumbau wieder verfügbar
Laut KfW können Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden beantragen.
Die wichtigsten Punkte:
- Es kann nur einen Antrag stellen, wer noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen hat.
- Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss liegen bei bis zu 25.000 Euro. Es können solange Anträge im KfW-Zuschussportal gestellt werden, bis die Fördermittel aufgebraucht sind.